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Die Arbeit mit Forschungsdaten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das trifft in besonderem Maße auf die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften zu, deren Forschungsgegenstand häufig Menschen sind und dadurch sensible, personenbezogene Daten den Kerngegenstand der Forschung bilden. Dabei können verschiedene ethische Prinzipien in Konflikt miteinander geraden, die wir Ihnen im Artikel zur Forschungsethik vorstellen.
Auch rechtliche Vorgaben, wie z.B. Datenschutz– oder Urheberrechtsgesetze, spielen im Forschungsdatenmanagement für Datenkuratierende eine zentrale Rolle und regeln den Umgang mit Forschungsdaten auf EU-, Bundes- oder Länderebene. Eine Kernaufgabe von Datenmanager/-innen ist, diese Aspekte nicht nur zu kennen, sondern auch auf ihre Einhaltung aktiv hinzuwirken, Risiken und Verstöße zu erkennen und Verfahren zur Einhaltung dieser Prinzipien in ihren Institutionen zu entwickeln.
Für die Übernahme der ausgewählten Forschungsdaten in Ihr Datenzentrum sind in Zusammenhang mit der anfallenden Datenaufbereitung die Themen der Anonymisierung und Pseudonymisierung von sensiblen Daten relevant.
Anonymisierung | Anonymisierung bezieht sich auf den Prozess der Veränderung von personenbezogenen Daten, um sicherzustellen, dass keine direkte oder indirekte Identifizierung einer bestimmten Person möglich ist. Bei der Anonymisierung werden alle Informationen entfernt oder verändert, die Rückschlüsse auf die Identität einer Person ermöglichen könnten. Das Ziel besteht darin, die Daten so zu modifizieren, dass sie nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. |
Pseudonymisierung | Pseudonymisierung bezieht sich auf den Prozess der Ersetzung von personenbezogenen Daten durch Pseudonyme oder Codes, um die direkte Identifizierung einer Person zu erschweren. Die Zuordnung zwischen den Pseudonymen und den tatsächlichen Identitäten wird in einer separaten Tabelle oder Datenbank aufbewahrt, die nur für autorisierte Personen zugänglich ist. |
[Quelle: Glossar | Praxis kompakt | Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement]
Sowohl Anonymisierung als auch Pseudonymisierung sind Methoden zum Schutz der Privatsphäre und zur Gewährleistung des Datenschutzes. Sie werden eingesetzt, um sicherzustellen, dass sensible Daten in den Sozialwissenschaften nicht dazu verwendet werden können, einzelne Personen zu identifizieren oder ihre Privatsphäre zu verletzen. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko einer unbefugten Offenlegung oder missbräuchlichen Verwendung von personenbezogenen Daten minimiert.
Gängige Strategien zur Anonymisierung von sensiblen Daten sind beispielsweise:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der Anonymisierungsstrategie von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem spezifischen Forschungskontext, den Datenschutzbestimmungen und den Anforderungen der Datenanalyse. Es ist ratsam, sich an die geltenden Datenschutzrichtlinien und -gesetze zu halten und gegebenenfalls Rücksprache mit Datenschutzexperten zu halten.
Es gibt hilfreiche Arbeitspapiere des Verbundes Forschungsdaten Bildung, die sowohl die Anonymisierung insbesondere von qualitativen sowie die Anonymisierung von quantitativen Forschungsdaten beleuchtet. Das kostenfreie Anonymisierungstool QualiAnon unterstützt bei der Anonymisierung/Pseudonymisierung von Textdaten.
Schließlich gibt es bei Daten, bei denen eine umfassende Anonymisierung nicht hinreichend gewährleistet werden kann, die Möglichkeit einer institutionell umgesetzten Zugriffskontrolle.
Ein Beispiel dafür sind die Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten. Das FDZ am ZPID hat diese Empfehlungen in Form eines Zugriffsklassenmodells umgesetzt: Für Daten, die aus datenschutz- und forschungsethischen Gründen besondere Anforderungen haben, bietet das ZPID verschiedene Daten-Freigabestufen an.