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Die Arbeit mit Forschungsdaten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das trifft in besonderem Maße auf die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften zu, deren Forschungsgegenstand häufig Menschen sind und dadurch sensible, personenbezogene Daten den Kerngegenstand der Forschung bilden. Dabei können verschiedene ethische Prinzipien in Konflikt miteinander geraden, die wir Ihnen im Artikel zur Forschungsethik vorstellen.
Auch rechtliche Vorgaben, wie z.B. Datenschutz– oder Urheberrechtsgesetze, spielen im Forschungsdatenmanagement für Datenkuratierende eine zentrale Rolle und regeln den Umgang mit Forschungsdaten auf EU-, Bundes- oder Länderebene. Eine Kernaufgabe von Datenmanager/-innen ist, diese Aspekte nicht nur zu kennen, sondern auch auf ihre Einhaltung aktiv hinzuwirken, Risiken und Verstöße zu erkennen und Verfahren zur Einhaltung dieser Prinzipien in ihren Institutionen zu entwickeln.
Für die Übernahme der auswählten Forschungsdaten in Ihr Datenzentrum sind in Zusammenhang mit der anfallenden Datenaufbereitung die Themen der Anonymisierung und Pseudonymisierung von sensiblen Daten relevant.
Anonymisierung | Bei der Anonymisierung von Daten werden alle Informationen und Details entfernt, anhand derer eine Person identifiziert werden könnte, oder indem sensible Informationen mit einer adäquaten Umschreibung ersetzt werden. Dieser Prozess soll unumkehrbar sein und die Anonymität auch über Datensätze hinweg gewährleisten. |
Pseudonymisierung | Bei der Pseudonymisierung hingegen werden lediglich bestimmte Merkmale, wie etwa der Name, durch ein Pseudonym (z.B. Buchstaben-/Zahlencode) ersetzt, um die Identifikation der betreffenden Person auszuschließen. Häufig wird dies angewendet, wenn es während der Studie notwendig ist, eine Referenzliste zwischen personenbezogen Daten und den Pseudonymen aufzubewahren. Daran schließt sich eine Anonymisierung an, indem nach Abschluss der Studie eine solche Referenzliste vernichtet und ein Bezug zwischen Personen und Studiendaten endgültig entfernt wird. |
[Quelle: Glossar | Praxis kompakt | Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement]
Das FDZ Qualiservice ein Arbeitspapier verfasst, das die Themen der Anonymisierung & Psedonymisierung insbesondere von qualitativen Forschungsdaten beleuchtet.
Schließlich gibt es bei Daten, bei denen eine umfassende Anonymisierung nicht hinreichend gewährleistet werden kann, die Möglichkeit einer institutionell umgesetzten Zugriffskontrolle.
Ein Beispiel dafür sind die Empfehlungen der DGPs zum Umgang mit Forschungsdaten. Das FDZ am ZPID hat diese Empfehlungen in Form eines Zugriffsklassenmodells umgesetzt: Für Daten, die aus datenschutz- und forschungsethischen Gründen besondere Anforderungen haben, bietet das ZPID verschiedene Daten-Freigabestufen an.