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Bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten ist insbesondere die Vergabe von Lizenzen relevant, weil sie die Regeln zur Nachnutzung von Daten festlegen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil durch die Lizenzvergabe entschieden wird, wer und unter welchen Bedingungen Ihre Forschungsdaten nachnutzen darf.
Sofern ein Urheberecht oder Leistungsschutzrecht über Forschungsdaten vorliegt, können verschiedene Aspekte der Nutzung über entsprechende individuelle Verträge reguliert werden, wie etwa Art und Weise der Nutzung, Nutzergruppen und -zeitraum, Zweck etc. Damit haben Forschende die höchstmögliche Kontrolle über die Nachnutzung ihrer Forschungsdaten. Da vertragliche Einzelfallregelungen praktisch sehr aufwändig sind, existieren verschiedene Lösungen der standardisierten Regelungen von Nutzungsrechten.
Allgemein schaffen Lizenzen Rechtssicherheit sowohl auf Seiten der bereitstellenden als auch der nutzenden Person. Auch bei dem Verzicht auf jegliche Beschränkungen ist es daher wichtig, diesen zu formulieren. Hierfür bieten sich verschiedene Lizenzmodelle an. Das verbreitetste unter ihnen ist‚ Creative Commons (CC). CC-Lizenzen decken Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und in der aktuellen Version – sofern existent – auch Datenbankherstellerrecht ab.
Um die richtige Lizenz zu finden, können Sie entlang eines Entscheidungsbaumes entlangfahren. Sie können es sich aber auch ganz einfach machen und den CC-Licence-Chooser verwenden.
Die Kombination von verschiedenen CC-Bedingungen ist grundsätzlich möglich, aber nicht ganz unproblematisch. Zu den Möglichkeiten und Einschränkungen finden Sie bei iRights.info einen hilfreichen Artikel.