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    FDM-Beratung: Anforderungen von Forschungsförderern

    Forschungsfördernde Einrichtungen, wie z.B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwarten in Förderanträgen eine überprüfbare Aussage zum Umgang mit Forschungsdaten. Bei einem Antrag auf Förderung Ihres Forschungsvorhabens müssen deshalb die Richtlinien und Leitlinien für das Datenmanagement der fördernden Einrichtung beachtet werden.

    Beispiele

    Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    • Projektplanung und Antragstellung: Konzepte und Überlegungen zur Qualitätssicherung sollen bereits im Antrag dargelegt werden. Hierzu zählen Überlegungen zu Datentypen, zu disziplinspezifischen Standards, zur Wahl geeigneter Repositorien und zu Rechten Dritter.
    • Bereitstellung: Daten sollen entsprechend den FAIR-Prinzipien und so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden.
    • Langfristige Sicherung: Daten sollen mindestens 10 Jahre archiviert werden.

    Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Standards (DFG 2019) und Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (DFG 2015)

    Horizon 2020 (Europäische Union)

    • Forschungsdaten sollen FAIR sein. In Fällen von triftigen Gründen besteht eine Opt-Out Möglichkeit.
    • Ein Datenmanagementplan (DMP) muss für alle Projekte im Pilotprogramm Open Research Data (ORD) innerhalb der ersten sechs Projektmonate erstellt werden und fortlaufend aktualisiert werden.
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen bereits Angaben zur Art der Daten gemacht werden, wo sie gespeichert und wie sie zugänglich gemacht werden.
    • Es gilt das Prinzip: „As open as possible, as closed as necessary“. Daten müssen also nicht zwangsläufig öffentlich zugänglich gemacht werden, bspw. wenn die Daten einen kommerziellen Wert haben oder aus Sicherheits- oder Datenschutzgründen zurückgehalten werden müssen.

    Guidelines on FAIR Data Management in Horizon 2020 (EU 2016)

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    • Ein Plan zum Forschungsdatenmanagement ist, je nach Förderprogramm, erforderlich. Die diesbezüglichen Anforderungen unterscheiden sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausschreibung.
    • Die Daten sollen nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer Einrichtung oder einem Repositorium zur Verfügung gestellt werden. Hier sind auch wieder die spezifischen Anforderungen der Förderrichtlinie zu berücksichtigen.

    BMBF – Ausschreibungen und Beschaffungen