Im Rahmen der Datenübernahme spielt die Anonymität von Forschungsdaten eine große rechtliche Rolle. Die Anonymität von Daten lässt sich in absolute Anonymität, faktische Anonymität und formale Anonymität differenzieren. Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Artikel zu rechtlichen Informationen.
Der Grad der Datenanonymisierung hängt unter Umständen auch vom Zugangsweg ab. Dazu finden Sie entsprechende Informationen unter Zugang & Nachnutzung
Sie machen den Aufbereitungsaufwand transparent, indem Sie Dritten entsprechende Prozessinformationen bereitstellen, wie beispielsweise:
Handelt es sich um sensible Daten und erfordern diese spezielle Verfahren der Datenübertragung?
Sind die Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten Forschenden und Mitarbeitenden des Forschungsdatenzentrums geklärt?
Gibt es eine Übernahmevereinbarung?
Gibt es institutionsinterne Vorgaben zur Übernahmeprotokollierung und/oder zur Fehlerbehandlung?
[In Anlehnung an: Ludwig, Jens; Enke, Harry (Hg.) (2013): Leitfaden zum Forschungsdaten-Management. Handreichungen aus dem WissGrid-Projekt. Glückstadt: VWH Verlag Werner Hülsbusch Fachverlag für Medientechnik und -wirtschaft.]