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    Rechtliches: Datenübertragung

    Die Übergabe von Forschungsdaten und der dazugehörigen Dateien sollte in einem Datenarchivierungsvertrag rechtlich abgesichert werden. In einem solchen Vertrag werden neben Urheber-, nutzungs- und datenschutzrechtlichen Details auch technische und organisatorische Angelegenheiten geregelt.

    Mögliche/zentrale Aspekte eines Archivierungsvertrags

    1. Gegenstand des Vertrags (um welche Daten/Dokumente handelt es sich?)
    2. Verfügungs- und Nutzungsrechte (welche Rechte werden an die datenhaltende Einrichtung übertragen?)
    3. Gewährleistungen (Datengebende gewährleisten, dass sie alle notwendigen Rechte innehaben, um die Daten weiterzugeben und dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Materialien keine Rechte Dritter entgegenstehen)
    4. Archivierung (Genaue Bezeichnung der Dateien und der/des Datengebenden)
    5. Haftung (in welchem Fall haftet die datenhaltende Einrichtung?)
    6. Rechtsnachfolge (in welchen Fällen gehen die Rechte an den Daten an die datenhaltende Einrichtung über?)
    7. Datenschutz (Verpflichtung gegenüber einschlägigen Datenschutzbestimmungen durch die datenhaltende und datengebende Einrichtung)
    8. Laufzeit der Vereinbarung (Festlegung eines Zeitraums, über den die Vereinbarung gilt)
    9. Geltung des Vertrags (in welchem Fall verliert/erhält der Vertrag oder Teile davon seine Gültigkeit?)
    10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Quelle: Jensen, Uwe (2012): Leitlinien zum Management von Forschungsdaten: Sozialwissenschaftliche Umfragedaten. GESIS-Technical Reports, 2012/07 (https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-320650)

    In diesem Prozessschritt zugehörigen Artikel Tipps & Checklisten finden Sie darüber hinaus einige Musterverträge für die Datenüberlassung durch Forschende an Ihr Forschungsdatenzentrum.