Dürfen die Daten prinzipiell auch von Anderen innerhalb oder außerhalb des Projekts genutzt werden?
Gibt es Gründe, die Daten prinzipiell nicht zu freizugeben (z. B. Datenschutz, Geheimhaltung etc.)?
Gibt es eine Verpflichtung, die Daten freizugeben (z. B. durch eine Fördereinrichtung)?
Welche Einrichtungen bzw. Gruppen werden voraussichtlich an den Daten interessiert sein?
Wie ist das Verfahren, um Zugriff auf die Daten zu erhalten?
Sind die Daten in einem Recherchesystem/Datenkatalog suchbar bzw. auffindbar?
Wie werden die Daten veröffentlicht bzw. bekannt gemacht?
Was sind die beabsichtigten oder vorhersehbaren Verwendungen der Daten? Mit welchen Diensten/Programmen werden die Daten üblicherweise genutzt?
Gibt es ein Recht auf Erstnutzung durch den Ersteller der Daten? Ab wann dürfen auch Andere auf Daten bzw. Metadaten zugreifen (Sperrfristen)?
Unterliegen die Daten Nutzungseinschränkungen oder Lizenzbedingungen?
Wird der Zugang gebührenpflichtig sein?
Wie werden die Zugriffsbedingungen durchgesetzt und technisch implementiert? Wer ist für die Durchsetzung verantwortlich?
[Ludwig, Jens; Enke, Harry (Hg.) (2013): Leitfaden zum Forschungsdaten-Management. Handreichungen aus dem WissGrid-Projekt. Glückstadt: VWH Verlag Werner Hülsbusch Fachverlag für Medientechnik und -wirtschaft, S.91 f.]