Zugang & Nachnutzung

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    Tipps & Checklisten

    Tipps

    • Wenn Sie in Ihrem FDZ personenbezogene Daten bereitstellen wollen, dann können Sie es den nachnutzenden Personen vereinfachen, wenn Sie ein Arbeitshilfedokument bereitstellen, wie beispielsweise das FDZ BAMF oder das FDZ IQB seine Nutzungsordnung.
    • Alternativ können Sie Regeln aufstellen, wie und unter welchen Bedingungen die von Ihnen bereitgestellten Daten ausgewertet werden können, wie beispielsweise das FDZ Länder, das FDZ SOEP, das FDZ Share, oder direkt Mustersyntaxen bereitstellen.
    • Sie können den Nachnutzenden einen Zitationsvorschlag bereitstellen, um die korrekte Nachnutzung der von Ihnen bereitgestellten Forschungsdaten zu unterstützen. Sie können entweder allgemeine Empfehlungen aussprechen (wie das FDZ am bibb) oder vollständige Vorlagen bereitstellen (wie beispielsweise der VerbundFDB, das RKI oder bei SHARE).
    • Ihre Konditionen können Sie entweder als separates Dokument auf Ihrer Homepage verlinken, oder direkt implementieren, wie beispielsweise zu sehen beim Archiv für gesprochenes Deutsch.
    • Der Grad der notwendigen Datenanonymisieurng hängt im wesentlichen vom Zugangsweg ab. Das FDZ DZHW zeigt dies anschaulich auf seiner Hompepage und zeigt auch die verschiedenen Anonymisierungsmaßnahmen anhand eines Beispiels.
    • Auch die Bereitstellung von Anträgen zu unterschiedlichen Datenzugängen, wie Antrag auf Datenweitergabe, Antrag auf Fernzugriff via Email, Antrag auf Zugang über stationäre Gästeterminals erleichtern die Nachnutzung. Zu beachten ist stets, dass auch Änderungen an den geschlossenene Verträgen, bspw. durch Personen- oder Arbeitsplatzwechsel, dokumentiert werden müssen. Das SOEP bietet beispielsweise direkt entsprechende Dokumente zur Vertragsverwaltung auf der Homepage an.

    Checkliste

    • Dürfen die Daten prinzipiell auch von Anderen innerhalb oder außerhalb des Projekts genutzt werden?
    • Gibt es Gründe, die Daten prinzipiell nicht zu freizugeben (z. B. Datenschutz, Geheimhaltung etc.)?
    • Gibt es eine Verpflichtung, die Daten freizugeben (z. B. durch eine Fördereinrichtung)?
    • Welche Einrichtungen bzw. Gruppen werden voraussichtlich an den Daten interessiert sein?
    • Wie ist das Verfahren, um Zugriff auf die Daten zu erhalten?
    • Sind die Daten in einem Recherchesystem/Datenkatalog suchbar bzw. auffindbar?
    • Wie werden die Daten veröffentlicht bzw. bekannt gemacht?
    • Was sind die beabsichtigten oder vorhersehbaren Verwendungen der Daten? Mit welchen Diensten/Programmen werden die Daten üblicherweise genutzt?
    • Gibt es ein Recht auf Erstnutzung durch den Ersteller der Daten? Ab wann dürfen auch Andere auf Daten bzw. Metadaten zugreifen (Sperrfristen)?
    • Unterliegen die Daten Nutzungseinschränkungen oder Lizenzbedingungen?
    • Wird der Zugang gebührenpflichtig sein?
    • Wie werden die Zugriffsbedingungen durchgesetzt und technisch implementiert? Wer ist für die Durchsetzung verantwortlich?

    [Ludwig, Jens; Enke, Harry (Hg.) (2013): Leitfaden zum Forschungsdaten-Management. Handreichungen aus dem WissGrid-Projekt. Glückstadt: VWH Verlag Werner Hülsbusch Fachverlag für Medientechnik und -wirtschaft, S.91 f.]